Feuerwerk ist auch zum Jahreswechsel 2019 in der Altstadt tabu
Wie in der Vergangenheit gilt auch zum Jahreswechsel 2018/2019 in Goslars Altstadt: feiern ja, böllern nein. Zum Schutz der historischen Altstadt gilt ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II. wie Feuerwerkskörper, Raketen und Knallkörper. Innerhalb der Grenzen Bahnlinie, Okerstraße, Reiseckenweg, Zwingerwall, Wasserbreeke, Clausthaler Straße, Nonnenweg, Claustorwall, Von-Garßen-Straße, Schlüterstraße und Vititorwall ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wegen der besonderen Brandempfindlichkeit der Gebäude nicht erlaubt.
In der Silvesternacht 2006/07 löste ein Knallkörper ein Feuer aus, das im Bereich der Breiten Straße/Hagenwinkel wütete. Die Stadt Goslar bittet deshalb alle Goslarer und Gäste um Beachtung des Verbots. Insbesondere in den Grenzbereichen der Verbotszone am Nonnenweg, Claustorwall, Frankenberger Teich und am Breiten Tor wird um Rücksichtnahme gebeten.
Ebenfalls verboten ist gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 23 Abs. 1) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Damit gilt das Abbrennverbot auch in den betreffenden Bereichen der Goslarer Ortsteile.
Die Polizei wird in der Silvesternacht die Einhaltung des Verbotes kontrollieren. Wer trotz des Verbots zündelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Der gesamte Wortlaut des Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper ist auf der Internetseite www.goslar.de/stadt-buerger/stadtverwaltung/bekanntmachungen sowie in den Schaukästen der Verwaltung und im Bürger-Büro, Charley-Jacob-Straße 3, nachzulesen.
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